Mitgliedschaft schenken
Machen Sie jemandem eine Freude, indem Sie einen Gutschein schenken, der für eine SIGHI-Mitgliedschaft (und in der Schweiz auch für beliebige Einkäufe bei der SIGHI) eingelöst werden kann. Für einen einzelnen Bezug oder auch für mehrere Bezüge zu verschiedenen Zeitpunkten.
Vorgehen
- Gutschein per E-Mail bestellen. Gewünschten Betrag oder Dauer nennen.
Teilen Sie uns per E-Mail unverbindlich mit, auf welchen Betrag der Gutschein ausgestellt werden soll (EUR oder CHF) oder von wann bis wann die Mitgliedschaft gültig sein soll, die Sie schenken möchten, wobei das Enddatum immer das Ende eines Kalenderjahres (31. Dezember) sein muss. Die Preise sind die gleichen wie für eine normale Mitgliedschaft bzw. wie für einen normalen Einkauf. Für das Ausstellen und Verwalten des Gutscheins werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Angaben zur zu beschenkenden Person müssen Sie keine machen. Der Gutschein ist unpersönlich und daher beliebig übertragbar. - Bestätigung folgt.
Wir senden Ihnen anschliessend eine Bestellbestätigung an Ihre E-Mail Adresse. - Bezahlen und den den erhaltenen Gutschein(code) verschenken.
Nachdem Sie den Betrag auf eines unserer Konten überwiesen haben, erhalten Sie einen elektronischen Gutschein mit Gutscheincode im PDF-Format. Sie können diesen Gutschein ausdrucken, per Mail weiterleiten, oder auch bloss den Gutscheincode der beschenkten Person mitteilen. Auf Wunsch versenden wir den Gutschein auch per Briefpost an Ihre Adresse. - Gutschein beim Anmelden/Bestellen einlösen.
Der Beschenkte kann nun unser Anmeldeformular ausfüllen und absenden, um eine Mitgliedschaft zu beantragen, oder Waren bestellen. Beim Ausfüllen des Anmeldeformulars kann der Gutscheincode ins dafür vorgesehene Feld eingetragen werden. Beim Bestellen von Waren kann der Gutscheincode zeitgleich mit der Bestellung per E-Mail an uns übermittelt werden, um ihn einzulösen. Damit gilt die getätigte Anmeldung bzw. Bestellung als bezahlt, und das Login bzw. die bestellte Ware wird verschickt. Ein eventuelles Restguthaben kann für spätere Bezüge verwendet werden, indem der Code erneut mit einer Bestellung übermittelt wird.
Hinweise:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir keine Auskunft geben, ob eine bestimmte Person bereits bei uns Mitglied ist oder nicht. Sie können entweder die Person, die Sie beschenken möchten, vorher fragen. Sie können es aber auch einfach mal darauf ankommen lassen, da der Gutscheincode unpersönlich und übertragbar ist und bei Nichtbedarf auch weiter verschenkt oder vom Käufer selbst eingelöst werden kann.
Grundsätzlich sollten Sie persönliche Daten anderer Personen nicht weiter geben ohne deren Einverständnis. Geben Sie daher bitte in unser Antragsformular keine Daten anderer Personen ein ohne deren Zustimmung.
Bei Verlust: Die SIGHI führt Buch darüber, wer den Gutscheincode erworben hat und wie hoch das Restguthaben ist. Bei Verlust des Codes kann dieser jederzeit wieder bei uns erfragt werden, jedoch kann der Gutscheincode aus Sicherheitsgründen ausschliesslich an den ursprünglichen Käufer des Gutscheins übermittelt werden. Das Restguthaben kann von jeder Person erfragt werden, die einen korrekten Gutscheincode nennt.
Jede Person, die uns Ihren individuellen Gutscheincode nennt, kann damit Bezüge tätigen. Bewahren Sie den Code daher an einem sicheren, für andere nicht einsehbaren Ort auf. Der Code ist jedoch ausreichend lang und sicher, um vor Missbrauch durch zufälliges Erraten geschützt zu sein. Das Risiko für das Mitlesen des Codes durch unberechtigte Dritte (z.B. beim Versand per E-Mail oder Briefpost oder während der Aufbewahrungsdauer) trägt der Käufer bzw. Empfänger.
Gültigkeitsdauer: Der Gutschein ist ab Ausstelldatum fünf Jahre lang gültig.
Barauszahlung ist nur im Falle einer Aufgabe der Geschäftstätigkeit der SIGHI vor Ablauf der Gültigkeitsdauer möglich. In diesem Falle kontaktiert die SIGHI von sich aus den ursprünglichen Käufer oder den Besitzer des Gutscheins, sofern eine aktuelle Kontaktadresse vorhanden ist.